Klassischer Fall: Operative Hektik statt geistiger Windstille. Der Richter hat nicht geprüft (wie es seine Pflicht gewesen wäre). Wahrscheinlich zieht die Standard-Ausrede „Arbeitsüberlastung“ sogar. Die Polizei meldet „Gefahr in Verzug“ – klar, sonst kriegt man die Hausdurchsuchung gar nicht genehmigt.
Ok – gegen den Hausherrn besteht ein Waffenverbot. Das gilt offensichtlich auch für „Spielzeug“, das man ab 18 Jahren gegen Vorlage des Personalausweises in jedem Fachgeschäft kaufen kann.
Trotzdem ist die Sache eine Blamage für die deutschen Behörden.
Ein großer Coup ist der Polizei im deutschen Landkreis Passau gelungen, vor so viel investigativer Professionalität und beharrlichem Ermittlungseifer kann man wirklich nur noch den Hut ziehen!
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