Heute wurde ich auf diesen Blogartikel aufmerksam gemacht:
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken
Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen.
Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern.
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