2 Kommentare zu „Antwort auf die Briefaktion des VDB“
Diese Mail habe ich an Fr. Wegge geschrieben:
Sehr geehrte Fr. Wegge,
sie haben dankenswerterweise öffentlich zu dem Brief“generator“ des VDB öffentliche Stellung genommen und dafür danke ich Ihnen.
Mir sind ein paar Formulierungen aufgefallen, die ich hier kurz zu Bedenken gebe:
„Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen für alle sicherer machen.“
Den Umgang mit Waffen kann man praktisch nicht durch ein geschriebenes Wort (Gesetz) sicherer machen. Das geht nur durch Ausbildung und regelmäßige Übung. Diese fußen auf geschriebenen Worten (Ausbildungs- und Übungsvorschriften), die bereits seit vielen Jahrzehnten bestehen und sich in der Praxis bewährt haben. Änderungen fliessen durch neue Erkenntnisse aus dem Praktischen ein – nicht durch Texte von Menschen, denen der praktische Umgang mit der Sache damit fremd ist.
„Waffen in den Händen von Rechtsextremist*innen sind eine Gefahr. Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Rund 1.500 nachrichtendienstlich als mutmaßliche Rechtsextremist*innen gespeicherte Personen verfügen über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das wollen wir ändern. “
Wenn Sie das wirklich ändern wollen, wenden Sie doch einfach bestehende Gesetze an. Just so easy.
„Der Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen. “
Wussten Sie, daß der übergroße Teil der im sportlichen Wettkampf und Training eingesetzten Großkaliberwaffen „kriegswaffenähnlich“ sind? Es existieren nur sehr wenige, hochspezialisierte Hersteller von reinen, sehr teuren „Sportwaffen“ für spezielle Disziplinen, meist im Kleinkaliber-Bereich. Der BDMP z.B. basiert auf der Verwendung von Dienstwaffen.
Das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun, denn da werden zum großen Teil sehr alte Sportgeräte für sehr lange Zeit weiter benutzt.
Das „objektive Bedürfnis“ MUSS bereits jetzt schon für jede erlaubnispflichtige Waffe von jedem EINZELNEN Sportschützen nachgewiesen werden!
Eine Qualifizierung von „Halbautomaten“ macht in diesem Zusammenhang gar keinen Sinn, denn jede Pistole (bis auf wenige Ausnahmen) ist ein Halbautomat. Übrigens, es gibt bereits eine gesetzliche Regelung über „Anscheinwaffen“.
„Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen.“
Woher wissen Sie das? Denken Sie ernsthaft, das sei eine Motivation für einen Jäger oder einen Sportschützen? Mal ehrlich…
„Wir erkennen bei der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen einigen Verbesserungsbedarf und haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt hier tätig zu werden. “
Dann schauen Sie sich doch einfach mal die Lagebilder des BKA oder anderer Sicherheitsbehörden an. Die sind öffentlich zugänglich und sehr aussagekräftig.
Eine Änderung der statistischen Erfassung bedarf keiner Änderung des Waffengesetzes.
„Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht.“
Da stimme ich Ihnen voll zu. Warum kümmern Sie sich also nicht um den illegalen Waffenbesitz? Warum müssen dann die legalen Waffenbesitzer immer mehr gegängelt und eingeschränkt werden?
„Mit der Strategie zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität setzen wir neue Maßstäbe. “
Richtig! Das ist gut so! Doch hier bewegen wir uns nicht im Rahmen des Waffen- sondern im Rahmen des Strafgesetzes.
„Wenn der Entwurf dann zu uns ins Parlament kommt, werden wir ihn sicherlich konstruktiv diskutieren. Nicht nur in der Ampel, sondern auch mit den Verbänden und den Waffenbesitzer*innen.“
Leider haben Sie hier die bisherige Praxis gut beschrieben: Erst das Parlament, anschliessend (wenn das Gesetz beschlossen ist), die Diskussion mit den Betroffenen.
Finden Sie die Reihenfolge auch in Ordnung?
Ein Schmunzler zum Schluß:
„Dies sehe ich als eine sicherheitspolitische Notwenigkeit an. “
Oder eine klassische Freud´sche Fehlleistung?
Ich kann abschliessend nur die Bitte äußern:
Bitte, bitte, machen Sie sich VOR einer eventuellen Abstimmung sachkundig und sprechen Sie mit den Verbänden.
Bin mal gespannt wenn nach der Legalisierung von Cannabis die ersten „Unfallopfer“ gezählt werden. Ob denen , die konsumiert haben dann auch eine Eignung auferlegt wird oder deren Bong verboten wird. Wir dürfen nicht nachgeben und uns nicht auf die FDP verlassen.
Diese Mail habe ich an Fr. Wegge geschrieben:
Sehr geehrte Fr. Wegge,
sie haben dankenswerterweise öffentlich zu dem Brief“generator“ des VDB öffentliche Stellung genommen und dafür danke ich Ihnen.
Mir sind ein paar Formulierungen aufgefallen, die ich hier kurz zu Bedenken gebe:
„Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports oder von Jäger*innen sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen für alle sicherer machen.“
Den Umgang mit Waffen kann man praktisch nicht durch ein geschriebenes Wort (Gesetz) sicherer machen. Das geht nur durch Ausbildung und regelmäßige Übung. Diese fußen auf geschriebenen Worten (Ausbildungs- und Übungsvorschriften), die bereits seit vielen Jahrzehnten bestehen und sich in der Praxis bewährt haben. Änderungen fliessen durch neue Erkenntnisse aus dem Praktischen ein – nicht durch Texte von Menschen, denen der praktische Umgang mit der Sache damit fremd ist.
„Waffen in den Händen von Rechtsextremist*innen sind eine Gefahr. Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Rund 1.500 nachrichtendienstlich als mutmaßliche Rechtsextremist*innen gespeicherte Personen verfügen über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das wollen wir ändern. “
Wenn Sie das wirklich ändern wollen, wenden Sie doch einfach bestehende Gesetze an. Just so easy.
„Der Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Waffen. Weder für den Schießsport noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von solchen kriegswaffenähnlichen Waffen. “
Wussten Sie, daß der übergroße Teil der im sportlichen Wettkampf und Training eingesetzten Großkaliberwaffen „kriegswaffenähnlich“ sind? Es existieren nur sehr wenige, hochspezialisierte Hersteller von reinen, sehr teuren „Sportwaffen“ für spezielle Disziplinen, meist im Kleinkaliber-Bereich. Der BDMP z.B. basiert auf der Verwendung von Dienstwaffen.
Das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun, denn da werden zum großen Teil sehr alte Sportgeräte für sehr lange Zeit weiter benutzt.
Das „objektive Bedürfnis“ MUSS bereits jetzt schon für jede erlaubnispflichtige Waffe von jedem EINZELNEN Sportschützen nachgewiesen werden!
Eine Qualifizierung von „Halbautomaten“ macht in diesem Zusammenhang gar keinen Sinn, denn jede Pistole (bis auf wenige Ausnahmen) ist ein Halbautomat. Übrigens, es gibt bereits eine gesetzliche Regelung über „Anscheinwaffen“.
„Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen.“
Woher wissen Sie das? Denken Sie ernsthaft, das sei eine Motivation für einen Jäger oder einen Sportschützen? Mal ehrlich…
„Wir erkennen bei der statistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen einigen Verbesserungsbedarf und haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt hier tätig zu werden. “
Dann schauen Sie sich doch einfach mal die Lagebilder des BKA oder anderer Sicherheitsbehörden an. Die sind öffentlich zugänglich und sehr aussagekräftig.
Eine Änderung der statistischen Erfassung bedarf keiner Änderung des Waffengesetzes.
„Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht.“
Da stimme ich Ihnen voll zu. Warum kümmern Sie sich also nicht um den illegalen Waffenbesitz? Warum müssen dann die legalen Waffenbesitzer immer mehr gegängelt und eingeschränkt werden?
„Mit der Strategie zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität setzen wir neue Maßstäbe. “
Richtig! Das ist gut so! Doch hier bewegen wir uns nicht im Rahmen des Waffen- sondern im Rahmen des Strafgesetzes.
„Wenn der Entwurf dann zu uns ins Parlament kommt, werden wir ihn sicherlich konstruktiv diskutieren. Nicht nur in der Ampel, sondern auch mit den Verbänden und den Waffenbesitzer*innen.“
Leider haben Sie hier die bisherige Praxis gut beschrieben: Erst das Parlament, anschliessend (wenn das Gesetz beschlossen ist), die Diskussion mit den Betroffenen.
Finden Sie die Reihenfolge auch in Ordnung?
Ein Schmunzler zum Schluß:
„Dies sehe ich als eine sicherheitspolitische Notwenigkeit an. “
Oder eine klassische Freud´sche Fehlleistung?
Ich kann abschliessend nur die Bitte äußern:
Bitte, bitte, machen Sie sich VOR einer eventuellen Abstimmung sachkundig und sprechen Sie mit den Verbänden.
Mit freundlichen Gruessen
Johannes Bormann
Bin mal gespannt wenn nach der Legalisierung von Cannabis die ersten „Unfallopfer“ gezählt werden. Ob denen , die konsumiert haben dann auch eine Eignung auferlegt wird oder deren Bong verboten wird. Wir dürfen nicht nachgeben und uns nicht auf die FDP verlassen.