Ein erstaunlich guter Beitrag zum Thema Selbstschutz. Es gibt ein paar kleinere Ungenauigkeiten, die zu verschmerzen sind. Insgesamt lohnt sich die Reportage:
http://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/c/video-94334.html
Die Aussagen der Polizei in dem Video sind teilweise ok, für den ersten Versuch einer Deeskalation. Nur funktioniert das erfahrungsgemäß nicht so oft, wie einem das Glauben gemacht werden soll.
Daß das Gewaltmonopol des Staates mit dem Notwehrparagraphen kollidiert ist so auch nicht richtig. Beides ergänzt sich. Beides ist notwendig. Das Recht des Bürgers auf Notwehr ist ein Naturrecht, das zwar in gewissem Maße reguliert, aber nicht eingeschränkt werden kann. (Das wurde hier im Blog auch schon mehrfach thematisiert).
Die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ ist übrigens bei der Notwehr nicht gefordert. Der Begriff „Verhältnismäßigkeit“ findet sich in den §§ 32–35 StGB an keiner einzigen Stelle. Das stellt der Vorsitzende des Schützenvereins (ehemaliger Polizeibeamter) leider falsch dar. Eine häufige Fehlannahme. Welche Faktoren das Notwehrrecht ausmachen hat Bundesrichter Fischer in seiner Kolumne in der Zeit sehr ausführlich und unterhaltsam dargelegt.
Was die Psychologen und Angst-Forscher erläutern ist sehr wichtig. Es geht um Risikokompetenz, aber auch um das Gefühl, daß man selbst etwas tun kann. Tatsächlich erwarten Verbrecher ein wehrloses Opfer und keine ernsthaften Gegner. Deshalb kann der unbedingte Wille zur Selbstverteidigung , auch unter Benutzung einer Waffe, ein effektives Mittel gegen Verbrechen sein.
In dem Filmbeitrag wird glücklicherweise nicht empfohlen, sich gar nicht zu wehren, wie das früher häufig gefordert wurde. Inzwischen haben auch die Behörden und Psychologen gemerkt, daß eine passive Opferhaltung vor Gewalttätigkeiten nicht schützt.
https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2016/01/25/ein-paar-gedanken-zur-waffenschein-debatte/
https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2013/09/13/gewaltmonopol-und-die-paragraphen-32-35-stgb/