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Die wehrhafte Republik

Zivile First Responder bei Verbrechen, Amok- und Terrorlagen

Ein interessantes Papier, das zum Nachdenken anregt und ein Gegenentwurf ist, zu den EU-weiten Bestrebungen den Waffenbesitz der rechtstreuen Bürger unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung einzuschränken oder ganz zu verbieten.

Bürger rüsten auf – Polizeistimmen

Die Politik ist entrüstet, daß der Bürger sich vermehrt um seinen eigenen Schutz kümmert. Grünen-Politiker wie eine Frau Mihalec fordern sogar eine Verschärfung des Waffenrechts, damit die Leute nicht mehr so leicht an die bisher noch „freien Waffen“, wie z.B. Schreckschuß-Waffen herankommen können.

http://www.tagesschau.de/inland/kleiner-waffenschein-103.html

http://www.berlinjournal.biz/gruene-irene-mihalic-fordert-verbot-von-schreckschusswaffen/

Die Dame war ursprünglich mal Polizeibeamtin und gibt so einen hahnebüchenen Unsinn von sich? Vielleicht sollte sie mal ihre aktiven Kollegen fragen. Die sehen das nämlich wesentlich differenzierter:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=8&t=80903

Man braucht nur ein paar Seiten des Forumstopics zu lesen um zum Eindruck zu kommen, daß die aktiven Polizisten durchaus viel Verständnis für die Ängste der Bürger aufbringen. Und, daß auch den Beamten die Diskrepanz zwischen „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ und den offiziellen Empfehlungen „Sei ein gutes Opfer“ sehr bewusst ist.

Ohne zu sehr pauschalieren zu wollen – aber der normale Polizeibeamte ist im Allgemeinen auf Seiten der Bürger. Auch den Polizisten stoßen die Politik der obersten Polizeiränge und die Ansichten der Berufspolitiker massiv auf. Sogar Polizisten beklagen, daß sie dienstlich mit dem Führen einer Waffe betraut werden, aber nach Dienstschluß – wie andere Bürger auch – als „Unzuverlässig“ gelten und keinen Waffenschein bekommen.

Es steht weder Behörde, noch Politiker, noch Staat zu, vom Bürger zu verlangen auf seine Rechte zu verzichten.

Ein paar Gedanken zur Waffenschein-Debatte

Im vorherigen Beitrag ging es um die Petition „Waffenscheine für Frauen„. (Was ungerecht wäre, weil Männer sogar in höherem Maße von Gewalt betroffen sind, wie die Statistiken beweisen). Gehen wir also von Gleichberechtigung – wie im Grundgesetz Artikel 3 gefordert – aus und beziehen wir uns auf beide Geschlechter.

Der Art. 2, Absatz 2, im Grundgesetz lautet:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Daraus folgen u.a. die Paragraphen 32 – 35 StGB

… und die entsprechenden Regelungen.

Die Forderung ist ja nicht „Waffen für Jedermann“ – sondern Schußwaffen für Leute, die sich bedroht fühlen. Im Prinzip müsste Selbstschutz/Selbstverteidigung als Bedürfnisgrund für die Behörden völlig ausreichen. Trotzdem wird dieses Bedürfnis von den Behörden nur extrem selten anerkannt und von der Politik seit Jahren mehr und mehr eingeschränkt.

Auch werden andere Hilfsmittel zur Selbstverteidigung immer stärker reguliert und sogar verboten. So sind Elektroschocker nur noch mit Zertifikat erlaubt, Teleskopschlagstöcke darf man besitzen, aber nicht mitführen und Pfefferspray ist prinzipiell nur zur Tierabwehr erlaubt. CS-Gas hat meist eine bescheidene Wirkung und für Schreckschußwaffen braucht man einen kleinen Waffenschein – wenn man die Waffe außer Haus mitführen will. Entsprechend gibt es Einschränkungen für Messer – aber kein halbwegs intelligenter Mensch möchte einen Gegner so nahe heran kommen lassen, oder?

Daraus folgt, daß der gesetzestreue Bürger immer mehr in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird – im Gegenzug aber die Position des Täters gestärkt wird. Anscheinend will man keine wehrhaften Demokraten, sondern Opfer.

Was für Voraussetzungen sollte man für einen Waffenschein ansetzen?

Zunächst einmal die Bedingungen, die heutzutage schon an jeden Sportschützen gestellt werden:

  • Zuverlässigkeit
  • geistig und körperlich fähig mit Waffen umzugehen
  • Waffensachkunde
  • regelmäßiges Training
  • sichere Aufbewahrung (wenn die Waffe nicht getragen wird)

Sollte man den geistigen Zustand des Antragstellers überprüfen?

Darüber kann man steiten. In Östereich ist eine MPU in manchen Fällen Pflicht, in anderen Ländern interessiert das überhaupt nicht. Tatsache ist, daß eine MPU immer nur eine Momentaufnahme ist und die Kriterien, nach denen getestet werden soll, reichlich unzuverlässig zur Beurteilung sind. Man könnte beim lesen der Testfragen den Eindruck bekommen, daß da nur jemand Geld machen will, ohne tatsächlich valide Ergebnisse liefern zu können. Meiner Meinung nach, kann man drauf verzichten. Das ist so ein typischer Versuch Scheinsicherheit zu erzeugen.

Was wäre zwingend notwendig?

  1. Zuverlässigkeit
    Das heißt daß die Person, die den Waffenschein beantragt, ein supersauberes Führungszeugnis haben muß. Straftaten jeder Art schließen Waffenbesitz aus. Politische und religiöse Extremisten sind sowieso außen vor. (Und auch, wenn jetzt die Social Justice Warriors aufheulen – gewisse ethnische Gruppen würde ich nach dem Schweizer Modell ebenfalls ausschließen).
  2. geistig und körperlich fähig
    Wer erkennbar einen psychischen Schaden hat, oder gewisse Formen von Geisteskrankheiten hat, ist heute schon vom Waffenbesitz ausgeschlossen. Das gilt auch für Menschen, die nicht die volle Kontrolle über ihren Körper haben. Als Altersgrenze würde ich 18 oder 21 Jahre ansetzen.
  3. Waffensachkunde (Schulung)
    Wer mit Waffen umgehen will, der muß sich damit auskennen. Man muß mit der Technik und den rechtlichen Bedingungen vertraut sein. Vor allem die Regelungen zu Notwehr/Nothilfe müssen verstanden sein.
  4. regelmäßiges Training (Standard und Verteidigungsschießen)
    Wer mit seiner Waffe nicht regelmäßig trainiert, der verliert seine Fertigkeiten. Sicherheitsregeln, Handhabung und Treffsicherheit müssen immer wieder geübt werden, damit man im Notfall nicht sich selbst oder Andere verletzt.
  5. den Willen im Notfall Gewalt anzuwenden (Mindset)
    Hier sehe ich eine der größten Hürden bei der bewaffneten Selbstverteidigung. Ohne die unbedingte Entschlossenheit, mich gegen unrechtmäßige Angriffe mit einer tödlich wirkenden Waffe wehren zu wollen, nützen mir all die vorgenannten Voraussetzungen nichts. Wir leben in einer sehr pazifistischen Gesellschaft. Den meisten Menschen fällt es extrem schwer Gewalt auszuüben – was im Prinzip sehr gut ist. Wer es aber im Notfall nicht schafft, diese Konditionierung beiseite zu schieben, kann trotz Schußwaffe zum Opfer werden.
  6. sichere Aufbewahrung
    Niemand will, daß die minderjährigen Kinder an die Waffe rankommen und Schaden verursachen – oder sonstige Unbefugte Zugriff erlangen können.

Kommentare – Anregungen – Ideen – Kritik?

CCW-Training für Frauen in den USA:

Ausführliche Infos in englisch:

Waffenschein

Jeder, der sich mit dem Thema Waffen ernsthaft beschäftigt, kennt den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte.

Die WBK berechtigt zum Besitz und zum Transport einer Waffe, der Waffenschein wird zusätzlich benötigt um eine geladene Waffe führen zu dürfen.

Nun wird – auch in Fachkreisen – gerne darüber spekuliert, wieviele Waffenscheine es überhaupt in Deutschland gibt. Da hat eine kleine Anfrage von „Die Linke“ vom März 2014 etwas Licht ins Dunkel gebracht.

Mit Stand 31. Dezember 2013 waren im NWR insgesamt 18.587 aktive Waffenscheine gemäß § 10 Absatz 4 Satz 2 und 3 WaffG sowie 249.923 kleine Waffenscheine gemäß § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG gespeichert. Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Bundesländern siehe Antwort zu Frage 16.

Das bedeutet jetzt aber nicht, daß es 18.567 Einzelpersonen mit Waffenschein gibt. Etliche davon sind Firmenwaffenscheine für Sicherheits- und Werttransport-Unternehmen. Es ist bekannt, daß Taxifahrer und Juweliere eher einen Waffenschein bekommen als ein Normalbürger, auch wenn das heute sehr viel schwieriger geworden ist, als z.B. in den ’80er Jahren.

Erhöht sich das gesellschaftliche Risiko durch die Vergabe von Waffenscheinen?

Erfahrungsgemäß nicht. Wer eine WBK hat, verhält sich erwiesenermaßen schon verantwortungsbewusster als der durchschnittliche Bürger. Die Vergabe von Waffenscheinen würde daran nichts ändern.

Erhöht die Verweigerung von Waffenscheinen die Sicherheit?

Definitiv – aber leider nur die Sicherheit von Verbrechern, die so ungestörter ihrer Profession nachgehen können. Es gibt zahlreiche Fälle in denen besonders gefährdeten Personen ein Waffenschein verweigert wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben waren. Dazu zwei Zitate aus meiner Sammlung:

„Die Gesetze, die das Tragen einer Waffe verbieten, entwaffnen bloß denjenigen, der ohnehin nicht vorhat, eine Straftat zu begehen. Sie helfen den Angreifern und fügen deren Opfern Schaden zu, sie begünstigen einen Mord und verhindern ihn nicht.“ (Cesare Beccaria, Vater des modernen Strafrechts)

„Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung der stets Misstrauen entgegengebracht wird.“ (Colin Greenwood, britischer Police Superintendent)

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Waffenrecht in Tschechien

Den Link kenne ich schon länger, nur hatte ich die URL verbaselt:

http://steelangles.blogspot.de/2010/08/waffenrecht-in-tschechien.html

Ich mache mal ganz schamloses copy & paste:


Waffenrecht in Tschechien

Ein Beitrag zum Thema Waffenrecht in Tschechien. Diesen Beitrag schrieb die Userin „Kathinka88″ im Onlineforum „copzone.de“ am 19 Juni 2010 um 14:31 Uhr:

[ Zitatanfang ] “ Ich bin Bürgerin der tschechischen Republik. In meiner Heimat darf jeder nicht vorbestrafte und volljährige Bürger Schusswaffen besitzen und auch verdeckt führen, nach dem er eine dafür erforderliche Sachkundeprüfung bestanden hat. Das Verständnis von Schusswaffen ist ganz anders.

Ich wurde seit der dritten Klasse in der Schule im Schießen unterrichtet, und das ist für uns die normalste Sache der Welt. Diese schon fast krankhafte Abneigung gegen Waffen in Deutschland ist ein Koriosum, nicht umgekehrt. Und damit meine ich nicht die antidemokratischen Elemente der Polizei, denen der Gedanke zuwieder ist, dass das Volk auch nur ein kleines bisschen Macht haben könnte. Sondern ganz normale Leute auf der Strasse. Und doch sind in der Tschechischen Republik wesentlich weniger Straftaten pro Einwohner pro Jahr mit Feuerwaffen fällig, als in der BRD. Obwohl „jeder Eumel sich etwas umschnallt“. Komisch, nicht? Kein einziger Amoklauf hier, obwohl die Waffen und Munition sogar zeitweise an die Schüler verteilt werden … “ [ Zitatende ]

Soviel zum Thema Waffenbesitz in Tschechien und Verbrechen die in Tschechien mit Waffen begangen werden.


Jetzt würde mich mal interessieren, ob einer meiner Leser da profunde Informationen (am liebsten offizielle Statistiken) dazu hat. Englische Quellen kann ich gut auswerten, aber tschechisch kann ich leider nicht.

Edit 15.12.2015
Inzwischen habe ich die Bestätigung dafür erhalten, daß es so ist, wie im Artikel dargestellt.