Ein Gedanke zu „Die Fantasien der Innenministerin“

  1. Fr. Faeser glänzte bisher schon als ausgemachte Ideologin.

    Die geänderten Kriterien sollen auch die Prüfung von Verhalten umfassen, das auf eine mögliche Radikalisierung oder Beteiligung an extremistischen Aktivitäten hinweist.

    Ihr Feldzug „gegen Rechts“ spricht Bände und zeigt sehr deutlich auf, worum es der Dame eigentlich geht. Das „Demokratie-Fördergesetz“ ist ein weiterer Auswuchs dieser Ministerin, die unbedingt „auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ tätig werden will. Die Verschärfung des Waffenrechts ist da nur ein weiterer Baustein dieser Agenda.

    Wäre Fr. Faeser und ihr Ministerium der Koalitionsvereinbarung gefolgt, hätte die konkrete Gefahr bestanden, einige der bestehenden „Verschärfungen“ wegen erwiesener Disfunktionalität zurücknehmen zu müssen. Niemand dort hat offensichtlich die Fähigkeit, bestehende Vorschriften neutral an der Effektivität zu messen und der Realität anzupassen.

    Deshalb ist es sicherlich vergebene Liebesmüh, einer solchen Ideologie ernsthaft mit Fakten begegnen zu wollen.
    Die größte Hürde für uns scheint zu sein, zu akzeptieren, daß einschneidende Vorschriften bar jeder Sachkenntnis und viel zu oft rein emotional einfach beschlossen werden (siehe Vorderschaft-Repetierer auf grüne WBK) und wir ohnmächtig davor stehen.

    Aber ich kann es mir auch nicht verkneifen:
    Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.
    Es gibt meines Wissens derzeit gar keine „Gegenstände“, für die ein kleiner Waffenschein erforderlich ist.
    Der Kleine Waffenschein ist eine Führungsberechtigung für bestimmte Gegenstände und keine Ewerbsberechtigung.
    Was „gemeint ist“ ist schon klar, aber auch hier wird wieder im Trüben gefischt.

    Es wäre verantwortungslos, diese Diskussion erst nach einer weiteren furchtbaren Gesetzesänderung erneut zu führen.“, gebe ich zu Protokoll

    Diese Aufweichung ist überflüssig, da inzwischen mehrere Gerichte geurteilt haben, dass bei Personen, die den deutschen Staat und seine Gesetze ablehnen (Ergänzung: oder der AfD angehören), davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht im Sinne dieser Gesetze handeln und demnach nicht ordnungsgemäß mit Waffen umgehen, bzw. diese nicht gesetzeskonform aufbewahren [22].“

    (Hinweis: Meine Äusserungen sind KEINE wie auch immer geartete „Delegitimierung des Staates“! Es ist lediglich ein Diskussionsbeitrag.)
    Just my 2 Cent

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