Die Polizeibehörden melden ca. 2000 sichergestellten Waffen, die bei Rechtsextremisten gefunden wurden.
„2000 Waffenfunde bei Rechtsextremisten im vergangenen Jahr“ – Focus
„So viele Waffenfunde bei Rechtsextremisten wie nie“ – ZEIT
„2000 Waffen bei Neonazis beschlagnahmt“ – FAZ
Sieht man sich die veröffentlichten Bilder der polizeilichen ”Gabentische” an, dann muß man sich als Fachmann sehr wundern. Diese Sammlungen bestehen häufig zu großen Teilen aus sogenannten ”Freien Waffen”, die ab 18 frei erhältlich sind, und Spielzeug aus Metall und Plastik.
Genauer:
- Druckluftwaffen (Luftgewehre, Luftpistolen, CO2-Waffen)
- Dekowaffen (nicht schußfähig)
- AirSoft
- Schreckschuß
- Reizgas
- etc.
Beispiel aus dem Focus:
Im niedersächsischen Winsen hat die Polizei bei der Durchsuchung mehrerer Wohnungen knapp 20 Waffen einer rechtsradikalen Gruppe sichergestellt. Dabei handelt es sich vor allem um Softair- und Deko-Waffen sowie ein Bajonett.
Aus einem Bericht an den Bayrischen Landtag 2011:
Bei der weit überwiegenden Anzahl handelte es sich dabei um funktionsunfähige Dekowaffen und erlaubnisfreie Waffen.
Hin und wieder liegt dazwischen dann die eine oder andere einsame, scharfe Schußwaffe, von der man nicht weiß, ob sie illegal ist, oder ein eigentlich registrierter und damit legaler ”Beifang” war. Ob das Ding dann auch noch funktionisfähig ist, weiß man auch nicht. So manche dieser Waffen sehen sehr nach Bodenfunden aus (aber auch eine völlig verrostete, funktionsunfähige Maschinenpistole gilt als Kriegswaffe, bis ein Gutachter das Gegenteil festgestellt hat).
Was man auch viel sieht, sind Schlagringe, Stahlruten, Shuriken, Nun-Chakus und diverse Messermodelle, die als verbotene Waffen eingestuft werden.
Etliche dieser Verbote sind sinnlos, da sie von Leuten durchgesetzt wurden, die weder Fachwissen noch Fachkompetenz auf diesem Gebiet haben. Viele Regelungen wurden aus dem Bauch heraus gemacht, weil ein Argument „plausibel klingt“ – auch, wenn es faktisch völliger Blödsinn ist.
Gelegentlich findet man ein paar alte Wehrmachtskarabiner, Pistolen und extrem selten vollautomatische Kriegswaffen.
Allem gemein ist, daß die meisten dieser „Waffen“ unter das Waffengesetz fallen – auch das, was weitgehend harmlos, nicht schußfähig oder als Spielzeug eingestuft ist. Trotzdem ist die Realität eine andere.
Mit „Waffen“ verbindet der Bürger primär das Bild von Feuerwaffen … Pistolen, Gewehre, Handgranaten, Kriegswaffen, etc. Das Bild entspricht aber nicht der Realität.
Jedes Haushaltsmesser ist Gegenstand des Waffengesetzes, so man es z.B. nach dem Kauf mit sich führt/transportiert.
Man kann davon ausgehen, daß also nur ein winziger Teil der bei Rechtsradikalen gefundenen Waffen die Spezifikation „scharfe Feuerwaffe“ erfüllt. Schätzungen sind schwierig, da die Medien häufig „Symbolbilder“ verwenden und man nicht immer die Originalbilder der Behörden zu sehen bekommt, geschweige denn die Fundstücke direkt ansehen kann.
Da die allermeisten Journalisten unfähig sind, verschiedene Typen von freien, registrierungspflichtigen und verbotenen Waffen zu unterscheiden, kann ihnen die Polizei alles hinlegen. Die Medienvertreter lassen sich von ein paar Luftgewehren mit Zielfernrohr, ein paar Dekowaffen und einem AirSoft-G36 bestens beeindrucken. Gleiches gilt für Munitionsfunde. So ein paar Dosen mit Diabolos werden dann schnell zu „einigen tausend Schuß Munition“.
Eigentlich ist das eine Null-Meldung, da hier ein Gefährdungsbild aufgebaut wird, das keine Entsprechung in der Realität hat.
Liebes BKA, dürfte ich bitte mal die Liste der gefundenen Waffen haben? Genau aufgeschlüsselt nach Typ und rechtlichem Status? Oder habt Ihr Angst, Euch zu blamieren?
Weitere Quellen:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/waffen-neonazis-rechtsextremisten
https://quotenqueen.wordpress.com/2012/05/04/waffenfund-in-solinger-moschee-geheimgehalten/
Kleine Anfrage der LINKEN von 2007 und 2009
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/061/1606151.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612564.pdf
Kleine Anfrage der Piraten 2012 Landtag NRW
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-803.pdf