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Waffenamnestie

Bürger können Waffen, die sie legal oder illegal besitzen straflos abgeben – Twitteraktion der Polizei Berlin vom 20. Juli 2017.

Die Kommentare unter dem Tweet sind teilweise richtig köstlich. Der Grundtenor lautet: „Für wie blöd haltet Ihr die Bürger eigentlich?“

Denn die Personen, die ihre illegalen Waffen dringend abgeben sollten, die werden das sicher nicht tun. Die echten Probleme machen nämlich nur Verbrecher und Gefährder, nicht die Leute, die Opas alten Karabiner, eine alte Schrotflinte oder ein Kleinkalibergewehr im Schrank stehen haben, was Anno 1972 nicht angemeldet wurde. Gleiches gilt für eine alte Mauser oder Walter-Pistole aus dem 2. Weltkrieg, oder eine aus dem Osten geschmuggelte Tokarev oder Makarow, die irgendwie ihren Weg in’s Nachtkästchen gefunden hat.

Wer die Statistiken des BKA (PKS und Bundeslagebild Waffenkriminalität) durchgearbeitet hat, wird wissen, daß nur sehr wenige der 5,9 Mio legalen und mindestens 20 Mio (geschätzt bis zu 45 Mio) illegalen Waffen problematisch sind. Nicht die Waffen an sind gefährlich, sondern es kommt auf die Besitzer und deren Absichten an.

Sicher können die Behörden und Medien kräftig Panik schieben wegen Reichsbürgern, 1%er MCs, Straßen-Gangs, Terroristen, Extremisten (politisch/religiös), Mafia (italienische/ russische/ vietnamesische/ chinesischer/ whatever …) oder sonstige mehr oder weniger organisierte Verbrecher. Aber das Gros der Besitzer illegaler Waffen hat diese wahrscheinlich nur „für den Fall der Fälle“ zum Selbstschutz.

Was ist unser sehr gutes „Recht auf Notwehr“ wert, wenn man gleichzeitig den Leuten die Waffen wegnimmt? Kann man sich was absurderes vorstellen? Was haben sich die Verantwortlichen dabei gedacht? (Und das pikanterweise auch noch am 20. Juli).

Oder auf englisch:
A right to self defense and a ban on guns is like freedom of press and a ban on paper.

Liebe Behörden (nicht nur die Polizei Berlin), auch wenn es tatsächlich gute Argumente gegen illegalen Waffenbesitz gibt, damit habt Ihr Euch wieder mal selbst in’s Knie geschossen. Ungeachtet der (teilweise frisierten) Polizeistatistiken haben wir wohl tatsächlich ein Problem mit einigen unserer ungebetenen Neubürger und diversen politisch-extremistischen oder fundamentalistisch-religiösen Mitmenschen.

Kleiner Schwenk, ab vom Waffenrecht:
Einige Bekannte von mir arbeiten in diversen JVAs und die erzählen mir Dinge, die man in den Mainstream-Medien halt nicht erfährt. Genauso wie sich in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis etliche Polizisten finden (vom einfachen Streifenpolizisten, Bereitschaftspolizisten, über Kripo bis hin zu Leuten, die eine größere Anzahl goldener Sterne auf den Schulterklappen haben). Auch da hört man Sachen, die diese Beamten niemals in der Öffentlichkeit sagen würden (bzw. könnten), weil das massive berufliche Nachteile für sie hätte.

Gerade eben werden ganze Jahrgänge von Polizeianwärtern verbrannt (meine Neffen gehören dazu), weil die Politiker nicht willens sind, geltenden Gesetzen zu ihrem Recht verhelfen.

Kaum jemand hat eine Ahnung, wie sauer viele Polizisten auf ihre „hohen“ Vorgesetzten und die Politik sind. Kaum jemand weiß, daß wir als Bürger ein unglaubliches Glück haben, daß die meisten Polizisten ihre Arbeit und ihren Diensteid sehr ernst nehmen.

Gnade uns Gott, wenn sie das mal nicht mehr tun! Den Göttern sei Dank, daß Polizisten nicht streiken dürfen! Aber ich hätte volles Verständnis dafür, wenn sie es tun würden, denn sie haben jeden Grund dazu.

Wie lange glauben die Politiker, daß sie dieses Spiel noch weiterspielen können? Wie lange werden die Leute sich das noch gefallen lassen? Noch gibt es genügend Deppen, die aus Gewohnheit (weniger aus Überzeugung) die etablierten Parteien wählen, aber der Wind dreht sich.

Inzwischen hört man sogar von der SPD Töne, die man eher von der AfD erwartet hätte (aber gut, es ist Wahlkampf und die SPD merkt, daß ihr die Felle davonschwimmen, gleiches gilt für die Grünen, die längst keine eigenen Themen mehr haben). Auch in den Medien sind ein paar der Journalisten und Redaktionen aufgewacht. Aber warum erst jetzt? Der normale, einfache, politisch meist weniger gebildete Bürger hat das lang vor den Vordenkern, Meinungsmachern, Spin-Doctors und Leitmedienmachern gemerkt. Haben Politik und Medien tatsächlich angenommen, sie könnten die Leute durch Manipulation und Rhetorik ewig an der Nase herumführen, belehren und zur „Wahrheit“ bekehren?

Schwenk zurück zum Waffenrecht:
Die Politik setzt also weiterhin auf die scheibchenweise Entwaffnung der rechtstreuen Bürger. Daraus kann man treffliche Verschwörungstheorien stricken und wenn man sich etwas in Geschichte auskennt, sind diese Theorien nicht mal so weit hergeholt …

Das Vertrauen vieler Bürger in Medien und Politik ist grundlegend erschüttert und dieses Vertrauen müssten sich die Akteure erst wieder erarbeiten. Allerdings sehe ich das eher pessimistisch. Viel zu viele von denen haben den Schuss nicht gehört.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik 2014

Seit einem Monat ist die PKS 2014 auf den Seiten des BKA online und hier zu beziehen (PDF):

http://www.bka.de/nn_193360/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html?__nnn=true

Freundlicherweise werden die Daten jetzt im CSV-Format und auch als Excel-Datei zur Verfügung gestellt, so daß Interessierte die Daten besser verarbeiten können. Über die Qualität der Roh-Daten sagt das leider nichts aus, aber immerhin werden auch die Rahmenbedingungen veröffentlicht. Ich nehme an, daß sich VolkerT das ganze demnächst zur Brust nimmt.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2013

Volkert hat sich wieder mal die aktuelle Kriminalstatistik in Bezug auf Schußwaffenmißbrauch vorgenommen. Der Trend der letzten Jahre setzt sich fort …

http://volkert.caliber-corner.de/2014/06/04/polizeiliche-kriminalstatistik-2013/

Trotzdem muß die PKS dringend weiter aufgeschlüsselt werden um ein genaueres Bild zu zeichnen. Andere Länder kriegen das ja auch hin.

Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012

Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012

Das BKA hat vor einiger Zeit das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2012 veröffentlicht.

Ergebnis:
Wie immer: sinkende Fallzahlen – ganz unabhängig vom Waffenrecht und unabhängig von der Anzahl der Waffen (ob legal oder illegal).

Wie üblich wird nur in einem Nebensatz zwischen legalen, illegalen und freien Waffen unterschieden, obwohl die genauen Zahlen immer erfasst werden. (Jeder Polizist muß ein entsprechendes Formblatt ausfüllen, wenn bei einer Straftat eine Schußwaffe im Spiel war – selbst, wenn es eine Spielzeugpistole für Saugnapfpfeile war). Erfahrungsgemäß kann man davon ausgehen, daß die Mißbrauchsquote von Legalwaffen sich im niedrigen, einstelligen Promillebereich finden wird.

Wie üblich wird die bescheuerte Formulierung „mit Schußwaffe gedroht“ & „mit Schußwaffe geschossen“ verwendet. Auch wenn mit einer Spielzeugpistole gedroht und mit Plastikkügelchen geschossen wurde, dann zählt das so, als wäre eine scharfe Waffe beteiligt gewesen.

Im Berichtsjahr 2012 wurden 431 Waffen an Tatorten i. Z. m. Straftaten nach dem StGB sichergestellt. In 68,5 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 31,5 %. Von diesen befanden sich 3,9 % in legalem Besitz.

Kleine Rechenaufgabe: Wie viele legale Waffen waren beteiligt? Sind zwei einfache Dreisätze – sollte auch für Rechenlegastheniker zu schaffen sein.

Um eine Relation herzustellen:

Es gibt in unseren Landen rund 5.500.000 legale, registrierte Waffen in den Händen von 1,45 Millionen Bürgern. Fünf dieser legalen Waffen wurden missbräuchlich verwendet. Dabei ist noch nicht mal aufgeführt, ob es Opfer gab, oder nicht. Dazu gibt es mindestens 20.000.000, aber bis zu 40.000.000 illegale Waffen. Davon sind ~124 Stück zu Verbrechen verwendet worden. Sowohl bei den legalen, wie auch bei den illegalen Waffen sind die Mißbrauchszahlen lächerlich niedrig. Weit, weit niedriger, als man anhand der Menge annehmen/befürchten könnte.

Das oben verlinkte PDF behauptet außerdem, daß das Nationale Waffenregister (NWR) im „Wirkbetrieb“ einen Nutzen entfalten würde. Daß das nicht stimmt, steht hier. Die Kanadier haben ihr Waffenregister wieder eingestampft, nachdem sie 2 Milliarden kanadische Dollar reingepumpt hatten und sich letztendlich herausstellte, daß es keinerlei Sicherheitsgewinn gab. Deutschland hätte auf das zentrale, unsichere Register leicht verzichten und sehr viel billiger die einzelnen Waffenbehörden vernetzen können.

Fazit:
Wieder mal macht die Benutzung von scharfen Schußwaffen bei allen erfassten Straftaten grade mal 0,2% aus. Wer da eine erhöhte Gefährdung für die Bevölkerung durch illegale oder gar legale Schußwaffen reininterpretieren will, der sollte dringend einen Anfängerkurs in Statistik besuchen.

Bundeslagebild 2011: Waffenkriminalität geht zurück

Die Anzahl der in Deutschland registrierten Waffenkriminalität ist in der Langzeitbetrachtung rückläufig. Eine erhöhte Gefährdung verursachen jedoch Schüsse auf Autotransporter.

Die in der PKS erfassten Straftaten gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig. Lediglich die Fallzahlen bei der Begehungsweise „mit Schusswaffe geschossen“ sind im Jahr 2011 leicht angestiegen.

Minus 9 Prozent

Es ist ein Rückgang der Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz um 9 Prozent von 2011 zu 2010 zu verzeichnen. Die Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz spielen an der Gesamtzahl der Waffendelikte mit nur 1,6 Prozent eine untergeordnete Rolle.

Zahlen im Detail

In 2011 gab es 11710 Straftaten unter Verwendung einer Schusswaffe. In 6113 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht. NRW ist hiervon mit 1675 Fällen absolut am häufigsten betroffen. In Relation zur Einwohnerzahl ist jedoch der Stadtstaat Bremen (Häufigkeitsziffer/HZ: 24,1; HZ = Fälle pro 100000 Einwohner) am stärksten betroffen. Die größte Teilmenge dieser Fälle bilden Raubdelikte (58 %), Bedrohungen (32 %) und Körperverletzungsdelikte (4 %).

In 5597 Fällen wurde auf Personen oder Sachen geschossen. Auch hiervon ist NRW mit 1061 Fällen absolut am häufigsten betroffen. Die relative Belastung ist jedoch in Sachsen-Anhalt (HZ: 16,5) und Bremen (HZ: 16,3) am höchsten. Die größte Teilmenge dieser Fälle bilden Sachbeschädigungen (29 %), Körperverletzungsdelikte (18 %) und Tötungsdelikte (2 %, 132 Fälle).

In 2011 wurden 448 Waffen im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt. 72 Prozent hiervon waren erlaubnisfreie Gas-/Alarm- und Schreckschusswaffen und 28 Prozent erlaubnispflichtige Schusswaffen; davon befanden sich 4 Prozent in legalem Besitz. (Anmerkung: Wenn man das noch mal nachrechnet, dann sind das real nur 1,1% bzw. 5 legale Schußwaffen. 5 [in Worten: 5 Stück] von 5,5 Millionen oder 0,000009%. Wer angesichts dieser Tatsache schärfere Waffengesetze fordert, oder an der Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer zweifelt, muß sich wirklich fragen lassen, ob er/sie noch richtig tickt).

Erhöhte Gefährdung durch Schüsse auf Autotransporter

Im Zusammenhang mit der Verwendung von Waffen ist das Phänomen der Schussabgabe auf Autotransporter auf deutschen Bundesautobahnen herauszuheben. Seit 2008 wurden insgesamt über 600 Fälle gemeldet. Nachdem zunächst überwiegend Beschüsse mit Kleinkalibermunition gemeldet wurden, besteht nun eine erhöhte Gefährdungssituation, da zwischenzeitlich auch Tathandlungen mit größerem Kaliber (9 mm) bekannt wurden.

  • Autorin: Melanie Plikat, LKA NRW

Anmerkung:
Ich habe dieses Bundeslagebild aus einer Quelle, die ich als sehr seriös kenne. Wer möchte, kann sich die Daten ja ganz offiziell – mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz – vom LKA NRW zuschicken lassen.

Edit: Die Daten sind jetzt auch offiziell auf dem Wiki der AG Waffenrecht in der Piratenpartei abrufbar.

Edit 2: Weitere Artikel zum Thema:

http://thegeek.de/einschatzung-bundeslagebild-waffenkriminalitat-2011-des-bka/

Original-PDF vom BKA

Waffenrecht: Mehr Waffen, na und?

Quelle: https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=174750 und http://www.dwj.de/magazin/topthema/details/items/waffenrecht-mehr-waffen-na-und.html

Die Anzahl legal erworbener Schusswaffen, die sich im Besitz von Waffensammlern, Jägern und Sportschützen befinden, hat in den vergangenen Jahrzehnten auch in Deutschland von Jahr zu Jahr zugenommen. Einen Einfluss auf die Rate des kriminellen Missbrauches hat dieser Umstand aber nicht. Im Gegenteil:

Die Kriminalitätsstatistiken beweisen sogar noch immer sinkende Raten von Mord und vorsätzlichem Totschlag.

„Bitte überlegen Sie, ob Sie alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen auch wirklich benötigen.“ „Sie haben die Möglichkeit, Ihre Waffen kostenlos bei den zuständigen Mitarbeitern unserer Behörde abzugeben.“ Solche und ähnliche Formulierungen bekommen Inhaber von Waffenbesitzkarten landauf, landab in diesen Wochen zu lesen. Sie stehen auf offiziellen Schreiben beispielsweise von Landräten, die unter Einsatz von Steuermitteln Serienbriefaktionen durchführen mit dem Ziel, Waffenbesitzer zur „Abgabe“ ihrer Waffen zu ermutigen.

Von einem Abkaufen der legal besessenen Gegenstände ist nirgendwo die Rede. Die Autoren dieser Schreiben sind getrieben von der Überzeugung: „Jede Waffe weniger ist ein Mehr an Sicherheit!“ Wie sie zu dieser Überzeugung gelangten, ist nicht zu erkennen, auf Daten und Fakten kann sie jedenfalls nicht beruhen. Dass es Behörden überhaupt wagen, solche Behauptungen aufzustellen, ist bereits einigermaßen verwegen. Zumindest beweist die Formulierung einer solchen These entweder Inkompetenz oder Ignoranz. Ignoranz gegenüber offiziellen Kriminalstatistiken.

Kriminalitätsentwicklung in Deutschland.

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jedes Jahr eine umfassende Statistik zur Kriminalität in Deutschland. Die kann sich jeder Interessent mit Internetzugang auf seinem Rechner betrachten. Ebenso ist es einfach möglich, die Entwicklung der Straftaten in Deutschland – auch aufgeteilt nach verschiedensten Typen von Straftaten – beim Bundeskriminalamt online einzusehen. Sie zeigt die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland seit 1993. Die Gesamtzahl der Straftaten pro Jahr liegt seit 1993 im Bereich von rund 6,3 bis 6,7 Millionen Fällen. Die Zahl ist von 21 950 im Jahr 1996 auf 12 441 im Jahre 2007 gesunken! In dieser Zahl enthalten sind alle Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht und/oder geschossen wurde. Dazu zählt auch die missbräuchliche Verwendung etwa von Gaswaffen. Eine Differenzierung zwischen legalen und illegalen Waffen wird nicht vorgenommen.

Im Jahr 2007 war bei 12 441 von 6,285 Millionen Straftaten eine Schusswaffe im Spiel. Bei 36,8% dieser Fälle wurde damit geschossen – das entspricht 36,8% von 0,2% aller Straftaten, mithin also 0,0736% aller Fälle. Nochmals: In diesem Wert ist der Anteil illegal verwendeter Waffen enthalten! Will man sich ein Bild über die Rolle erlaubnispflichtiger Waffen in Legalbesitz machen, wird man beim Referat IS 7 des Bundesinnenministeriums fuüdig. Auf diese Zahlen bezog sich auch das Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Februar 2008. Bei nur 2,5% der Schusswaffen handelt es sich um in legalem Besitz befindliche Schusswaffen (Stand 2005). In 97,5% der Fälle von Schusswaffenverwendung bei Straftaten handelte es sich um erlaubnisfreie oder in illegalem Besitz befindliche Schusswaffen.

Betrachtet man die Fälle der Deliktgruppe Mord/Raubmord und Totschlag lag der Anteil von in legalem Besitz befindlichen, erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Jahr 2002 bei 5 von 59, beziehungsweise 7 von 82 Fällen, das sind jeweils rund 8,5%. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes handelt es sich hier zu einem großen Teil um Taten aus dem „psychosozialen Nahraum“, sogenannte Beziehungstaten. Das Max-Planck-Institut für Internationales Strafrecht spricht von rund 20 bis 25 Taten im Jahr, die mit Legalwaffen begangen würden. Solche Taten sind aber dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht unterbleiben würden, wenn keine Schusswaffen greifbar wären. Vielmehr wird im Affekt dann eben auf andere Gegenstände zurückgegriffen. Tragische Beispiele dafür gibt es genug – aus der Max-Planck-Studie lässt sich eine Zahl von rund 525 errechnen. Bei diesen Zahlen verwundert es nicht, dass etwa Holger Bernsee vom Bund Deutscher Kriminalbeamter noch vor wenigen Jahren vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages ausführte, dass es nicht die Verwahrung und der Umgang mit legal erworbenen Schusswaffen seien, die kriminalpolitisch relevant wären.

Alle verfügbaren offiziellen Statistiken weisen also aus: Die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffeneinsatz (illegaler Besitz und legaler Besitz) ist in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland erheblich zurückgegangen. In der gleichen Zeit ist die Anzahl der in Legalbesitz bei deutschen Bürgern befindlichen Waffen (wie seit 1954) immer weiter  angestiegen. Die Behauptung, dass „jede Waffe weniger ein Plus an Sicherheit sei“ ist damit ad absurdum geführt. Dass die Anzahl von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in Privathand mit der öffentlichen Sicherheit in keinerlei Zusammenhang steht, beweist nicht nur die Analyse deutscher Kriminalstatistiken. Ein Blick auf die Kriminalitätsgeschichte der Vereinigten Staaten von Amerika belegt das beeindruckend. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die nachfolgend vorgestellte Grafik nicht von der National Rifle Association (NRA) stammt, sondern vom Justizministerium – sie ist also offiziell. Diese Grafik hilft dabei, eindrucksvoll Thesen von ideologischen Gegnern des privaten Waffenbesitzes zu widerlegen.

These 1. Wir wollen keine „amerikanischen Verhältnisse“. Deshalb muss die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung reduziert werden.

Damit soll ausgedrückt werden, dass in den USA die Gewaltkriminalität mit Schusswaffen deshalb hoch sei, weil man fast überall sehr leicht jede Art von Schusswaffen kaufen könne und auch entsprechend viele Schusswaffen im Umlauf sind.

Die Fakten: 1. Die Waffengesetzgebung ist in den USA in erster Linie Sache der einzelnen Bundesstaaten. Deshalb ist das Erwerben, Besitzen und Führen von Feuerwaffen von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich gesetzlich geregelt. Schon von der Gesetzgebung her gibt es also keine einheitlichen „amerikanischen Verhältnisse“. So gibt es sehr liberale Waffengesetze, wie etwa in Louisiana, Nevada oder Texas. In Texas beispielsweise darf der Waffenbesitzer in der Öffentlichkeit eine Faustfeuerwaffe führen, er muss sie allerdings offen tragen. Dagegen ist die Waffengesetzgebung in Kalifornien, New York oder Washington D.C. teilweise extrem streng. In Washington und New York ist jeglicher privater Besitz von Waffen bei Androhung von Gefängnisstrafe verboten.

2. Die Gewaltkriminalität in den USA ist so unterschiedlich verteilt wie das Land groß ist. Nimmt man als Parameter die Mordrate (Tötungsdelikte je 100 000 Einwohner), so schwankt diese je nach Region zwischen nahe 0 und über 50! Selbst innerhalb der Stadt New York schwankt die Mordrate je nach Stadtteil bei gleich restriktivem Waffengesetz zwischen 8 und 54! Es gibt also keine einheitlichen „amerikanischen Verhältnisse“ bei der Gewaltkriminalität.

3. Vorausgesetzt, es gäbe einen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit und Anzahl der „im Volk“ befindlichen Waffen einerseits und der Gewaltkriminalität andererseits, müsste die Mordrate in Texas, Louisiana oder Süd-Dakota am höchsten sein, in Washington D.C. oder New York dagegen am niedrigsten. Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil: In Washington D.C. ist die Mordrate so hoch wie nirgends sonst in den USA. Im unmittelbar angrenzenden Bundesstaat Virginia mit einem vergleichsweise liberalen Waffengesetz liegt die Mordrate nur etwa bei einem Viertel davon.

Dieser kurze Blick auf die Statistik und die Gesetzgebung zeigt, dass weder zwischen der Anzahl der Schusswaffen je Einwohner noch zwischen der absoluten Anzahl der Schusswaffen und der Mordrate ein statistischer Zusammenhang besteht! Doch welche Faktoren beeinflussen dann die Mordrate? Einige Hinweise liefert hier ein Blick auf die vergangenen 100 Jahre US-Geschichte und die Entwicklung der Mordrate.

1. Die Mordrate lag von 1870 bis 1905 etwa bei 1 pro 100 000 Einwohner. Während dieser Zeit konnte in den USA jeder, egal ob Weißer, Farbiger, Immigrant oder 14-jähriger Junge, jederzeit und überall jede Feuerwaffe erwerben, die er wollte.

2. Zwischen 1905 und 1933 stieg die Mordrate stark auf fast 10 pro 100 000 Einwohner an. Diese Zeit ist gekennzeichnet von massivem Wachstum der großen Städte (Urbanisation der Gesellschaft). Die waffenrechtliche Situation blieb unverändert. Soziologische Studien haben längst hinlänglich bewiesen, dass die Aggressivität und die Gewaltbereitschaft in anonymen Urbanisationen ungleich größer ist als anderswo. Das zeigt auch die „explodierte“ Mordrate, die bei gleicher waffenrechtlicher Situation eintrat.

Mit zu dieser gestiegenen Mordrate haben auch die verstärkten Einwanderungen aus autoritär geführten europäischen Ländern beigetragen. Aus unterdrückten Menschen wurden plötzlich freie Menschen. Die Geschichte lehrt, dass ein gewisser Prozentsatz solcher plötzlich „freien“ Menschen in die Kriminalität abgleitet. Da es sich hierbei noch um Menschen verschiedener Nationalitäten handelte, spielte auch das Phänomen der Ghetto- und Bandenbildung als Ursache für Gewalt eine nicht unwesentliche Rolle.

3. Zwischen 1933 und 1958 sank die Mordrate bei unveränderter waffenrechtlicher Situation um mehr als 50%. Jeder Erwachsene konnte nach wie vor jede Art von Feuerwaffe kaufen – sogar per Post bestellen und sich zusenden lassen. Das deutet darauf hin, dass für die „Mordbereitschaft“ auch die Armut nicht unbedingt direkt verantwortlich sein muss. Denn in die Zeit dieses starken Abfalls der Mordrate fielen sehr schlimme Jahre wirtschaftlicher Depression in den Vereinigten Staaten von Amerika.

4. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrten Millionen von amerikanischen Soldaten nach Hause zurück. Hunderttausende brachten erbeutete Waffen mit, sozusagen als „Souvenirs“. Millionen Feuerwaffen bis hin zu automatischen Waffen gelangten in die USA und wurden dort frei verkauft. Wenn „Waffen Verbrechen verursachen“ würden, hätte die Mordrate in dieser Zeit explodieren müssen. Das geschah aber nicht.

5. Die Phase von 1960 bis 1980 ist ein Spiegelbild der Phase von 1905 bis 1933. Die Mordrate stieg bei gleicher waffenrechtlicher Situation stark an. Soziologischer Hintergrund: Massive Verstädterung in Regionen mit hohem Anteil farbiger Bevölkerung und massive Einwanderung, vor allem auch aus dem karibischen Raum. Der Effekt ist derselbe wie unter Punkt 2 beschrieben. Darüber hinaus begann in den frühen 1960er-Jahren die „Drogensubkultur“ zu wachsen. Drogenkriege krimineller Banden kamen auf.

6. Interessant ist das Jahr 1968. Damals versprachen die Kongressmitglieder der Bevölkerung, dass sie durch den erlassenen „Gun Control Bill“ Gewalttaten mit Waffen drosseln oder fast ganz ausschalten wollten. Nichts davon geschah: Die Mordrate stieg weiter unverändert steil an.

Was ist daraus zu folgern? Die Anzahl von Gewaltverbrechen hängt eng mit einer ganzen Reihe familiärer, sozialer, bevölkerungsgeografischer und soziologischer Faktoren zusammen, nicht aber mit der Anzahl „der im Volk befindlichen“ Waffen oder deren Verfügbarkeit. Dazu zählt beispielsweise auch der Altersaufbau der Bevölkerung. So führen US-Kriminologen den Anstieg der Gewaltkriminalität zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren auch auf die Baby-Boom-Jahrgänge zurück, die zwischen 1960 und 1980 das „gewalttätigste“ Lebensalter zwischen 20 und 40 Jahren durchliefen.

Die Gleichung „leichte Verfügbarkeit von Schusswaffen für jedermann = hohe Mord- und Verbrechensrate = amerikanische Verhältnisse“ ist danach nicht haltbar.

An dieser Stelle ist auch die Entwicklung in Großbritannien beachtenswert. Nach dem Totalverbot des privaten Kurzwaffenbesitzes 1997 hat sich bis heute die Anzahl der jährlichen Delikte der Verbrechensgruppen Tötungen und schwerer Raub mit Schusswaffeneinsatz nahezu verdoppelt (plus 80%).

These 2. Die öffentliche Sicherheit muss durch eine Beschränkung des Legalwaffenbesitzes bekämpft werden. Selbst für Jäger reichen drei bis vier Waffen. Auch diese These geht davon aus, dass allein die Existenz von Waffen Gewaltverbrechen begünstigt, ihre Zahl erhöht. Die Fakten: „Unter kriminalpräventiven und rechtspsychologischen Gesichtspunkten stellen Legalwaffenbesitzer keine bedeutende Gefahr für die Innere Sicherheit dar.“ Dieses Zitat stammt aus der Stellungnahme des Instituts für Rechtspsychologie im Fachbereich Human- und Gesundheitswissenschaften der Universität Bremen für die öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2008. Eine andere Aussage ist auf Basis der offiziellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken und der Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes auch gar nicht möglich. Nur bei 0,31% aller Straftaten war eine Schusswaffe beteiligt. Davon waren wiederum – je nach Delikt – in 4 bis 8% eine legale Schusswaffe beteiligt. Das bedeutet also, dass nur in rund 0,0002% aller Straftaten eine legale Schusswaffe beteiligt war. Die Anzahl an Legalwaffen, die jemand besitzt, hat überhaupt nichts mit dem Auftreten von Gewaltverbrechen mit Schusswaffen zu tun. Ob jemand 1 oder 150 Waffen besitzt, ist für die Verbrechenszahlen unerheblich. Das ist statistisch leicht nachzuweisen. Würde nämlich die Anzahl der in einem Haushalt befindlichen Waffen die Verwendung bei Straftaten erhöhen, müssten Waffensammler, Jäger und Sportschützen mit vielen Waffen im Schrank häufiger als Straftäter mit Waffen in der Statistik auftauchen als solche mit wenig Waffen. Das ist freilich nicht der Fall.

These 3. Wenn weniger Waffen „im Volk“ sind, lassen sich im Affekt begangene Körperverletzungen und Tötungen verhindern. Die Fakten: Wie oben dargestellt, liegt die Missbrauchsquote legaler Schusswaffen bei einem verschwindend geringen Anteil. In dieser geringen Zahl sind missbräuchliche Einsätze von Schusswaffen enthalten, also auch der rechtswidrige Gebrauch von dienstlichen Schusswaffen (Polizei, Bundeswehr) oder beispielsweise bei Jagdwilderei. Es verbleiben nur äußerst wenige Fälle, in denen Waffen rechtswidrig bei sogenannten „Beziehungstaten“ eingesetzt wurden. Das Max-Planck-Institut für Internationales Strafrecht spricht – wie erwähnt – von rund 20 bis 25 Taten im Jahr. Solche Taten sind aber dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht unterbleiben würden, wenn keine Schusswaffen greifbar wären. Vielmehr wird im Affekt dann eben auf andere Gegenstände zurückgegriffen, und sei es die Faust,ein Küchenmesser, ein Stromkabel. Tragische Beispiele dafür gibt es genug – aus der Max-Planck-Studie lässt sich eine Zahl von rund 525 errechnen.

These 4. Auch legale Schusswaffen stellen allein durch ihre Existenz eine permanente Unfallgefahr dar. Die Fakten: Die 10 Millionen erlaubnispflichtigen Waffen in privatem Legalbesitz in Deutschland bedeuten nur eine verschwindend geringe Unfallgefahr. Das zeigen anschaulich die seit vielen Jahren niedrigen Versicherungsbeiträge von Schützen und Jägern für ihr Hobby. Natürlich kann ein Missbrauch oder Unfall nie ganz ausgeschlossen werden. Das hängt ganz einfach mit der generellen Unzuverlässigkeit des Menschen zusammen. Gleichgültig, ob er Ski läuft, sich als Heimwerker betätigt oder die Kerzen seines Adventskranzes anzündet – Unfälle wird es immer wieder geben. Wollte man einzelne Unfälle oder Missbräuche als Argumente für Restriktionen heranziehen, müsste eine solche Vorgehensweise in der logischen Konsequenz auch für unzählige andere Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs und der Freizeit Anwendung finden. Wer käme schon auf die Idee, das Besitzrecht für Fahrzeuge oder die Straßenverkehrsordnung zu ändern, nur weil es jedes Jahr Tote durch Amokfahrer gibt?

These 5. Waffen sind primär zum Töten konzipierte Gegenstände. Das begründet weitere Restriktionen. Die Fakten: Natürlich kann man mit Schusswaffen getötet und verwundet werden. Das geschieht auch beim jagdlichen und dienstlichen Einsatz. Doch kein Besitzer einer legalen Waffe hat seine Waffe in Deutschland zum Töten von Menschen erworben. Wenn das so wäre, würde das ja sofort in der Kriminalstatistik auftauchen. Entweder er besitzt sie zur Jagdausübung oder für schießsportliche Zwecke oder aus Freude am Besitz einer definierten Sammlung, also aus Interesse an der Technik und ihrer speziellen Geschichte.

These 6. Sportliches Großkaliberschießen muss verboten werden, dabei werden Killer „herangezüchtet“. Die Fakten: Ein Mörder, wie der von Winnenden, muss für seine grausamen Taten nicht trainiert haben. Entscheidend ist seine Tötungswut. Abgesehen davon kann jeder männliche Jugendliche ab 18 Jahren bei der Bundeswehr an großkalibrigen Waffen ausgebildet werden. Die meisten „können“ also ohnehin schießen.

These 7. IPSC-Schießen und Western-Schießen muss verboten werden, weil es das Schießen aus der Bewegung trainiert. Die Fakten: Jeder jagdliche Schütze muss mit der Langwaffe sehr gut auf sich bewegende Ziele schießen können, Wurfscheibenschützen ebenfalls. Beim IPSC-Sport wird – wie beim Biathlon – nicht in der Bewegung, sondern zwischen sportlichen Laufeinlagen geschossen. Der Sport wird in rund 80 Landesverbänden weltweit ausgeübt. Es gibt kein bekanntes Beispiel, das belegt, dass ein IPSC-Schütze seine Schießfertigkeiten missbraucht hätte.

These 8. Schützen müssen Waffen und Munition zentral, auf der Schießstätte im Schützenverein gesichert lagern. Die Fakten: Der Ruf nach zentraler Lagerung von Munition und Waffen in Schützenh.usern als Mittel zur Verhinderung missbräuchlicher Waffennutzung ist nach dem Vierfachmord von Eislingen ad absurdum geführt. Die Tat zeigt in aller Tragik: Solch brutale Killer planen ihre Taten akribisch und besorgen sich ihre Tatwerkzeuge in jedem Fall – auch durch Einbruch im Schützenhaus. Gesetze halten sie nicht auf. Abgesehen davon ist es angesichts des verschwindend geringen Restrisikos (siehe Statistiken des BKA) absolut unverhältnismäßig, dass in einem Rechtsstaat von staatlicher Seite dermaßen massiv in den persönlichen Besitz von Bürgern eingegriffen wird.

These 9. Waffenbesitzer sollen ihre Waffen zusätzlich zur sicheren Verwahrung im Stahlschrank durch biometrische Sicherungssysteme sichern, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Fakten: Selbst wenn solche Systeme marktreif sein sollten, gibt es keinen Handlungsbedarf. Der lässt sich auch aus der Tragödie von Winnenden nicht ableiten. Genauso wie jemand seine Waffe nicht vorschriftsgemäß verwahrt, kann dieser die Vorschrift einer biometrischen Sicherung missachten. Wäre das bestehende Gesetz beachtet worden, hätte der Täter von Winnenden die benutzte Waffe nicht entwenden können.

These 10. Die Wohnungen von Legalwaffenbesitzern sollen unangemeldet kontrolliert werden können. Die Fakten: Das ist ein Bruch mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Forderung, der Besitzer legaler Waffen sei der Verursacher eines Risikos und deshalb regelmäßig auf dessen Kosten zu kontrollieren, ist der Ausdruck puren Misstrauens gegen den Bürger, gleichzeitig Diskriminierung und Ausdruck totalitären Gedankengutes. Millionen Besitzer legaler Waffen sind laut BKA-Statistik sogar ein sehr viel geringeres Risiko für die öffentliche Sicherheit, geringer als jugendliche Autofahrer, geringer als Jugendliche, die heimlich den Schlüssel für das elterliche Fahrzeug entwenden und damit tödliche Unfälle verursachen. Mit der gleichen Argumentation müsste auf Kosten jedes PC-Besitzers unangekündigte Kontrollen des heimischen PCs möglich sein, denn dieser könnte ja zum Besuch kinderpornografischer Seiten benutzt werden.