Befreiung von Behörden von den Restriktionen des Waffenrechts

Grade eben machen wieder Verschwörungstheorien die Runde, weil die Kanzlerin eine Verordnung unterzeichnet hat, die Behörden von einigen Beschränkungen durch das Waffenrecht befreit.

Namentlich:
Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften (Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung – WaffGBundFreistV)

Hätten diese Verschwörungstheoretiker ein bisschen nachrecherchiert und würden nicht nur blind ihre „Kanäle“ zitieren, hätten sie vielleicht bemerkt, daß diese Regelung bereits seit 1976 in Kraft ist und nur aktualisiert wurde.

Hier die alte Verordnung:
https://www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm

Hier die neue Verordnung: https://www.buzer.de/WaffGBundFreistV.htm

Unter der neuen Verordnung steht sogar, daß sie die alte Verordnung ersetzt. Man kann also problemlos beide Texte nebeneinander stellen und vergleichen.

Fazit: Marginale Erweiterung auf Ministerien und Organisationen, sowie die aktuellen Bezeichnungen der Behörden und Dienststellen. Außerdem die Aufführung der Paragraphen auf die sich diese Regelung bezieht, was in der alten Verordnung überhaupt nicht festgelegt war.

Addendum. Auch auf anderen Seiten wird das schon korrigiert:
https://www.danisch.de/blog/2021/03/31/angela-merkel-bewaffnet-gerichte-und-behoerden/

Ein Gedanke zu „Befreiung von Behörden von den Restriktionen des Waffenrechts“

Hinterlasse einen Kommentar